Energie 2

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Energie 2

  • 01 März 2025
Am 12. Dezember 2024 wurde das Gesetzesdekret vom 25 November 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. 190 „Disziplin der Verwaltungssysteme für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen“. Der endgültige Regulierungstext, der am 25. November im Ministerrat verabschiedet wurde, besteht aus 17 Artikeln und wird am 30. Dezember 2024 offiziell in Kraft treten. Zur Kunst. 6 Es gibt drei Verwaltungsverfahren für den Bau von Fer-Anlagen: 1) Freie Tätigkeit (Art. 7): Im Falle dieser Eingriffe ist es nicht erforderlich, Genehmigungen, Genehmigungen oder behördliche Zustimmungsakte einzuholen; 2) vereinfachtes Freigabeverfahren (Art.8): Dies beinhaltet die Präsentation des Projekts über die SUER-Plattform; 3) einzige Genehmigung (Art. 9): vorgesehen für Eingriffe gemäß Anhang C. In diesem Fall darf der Abschluss des Verfahrens zwei Jahre nach seinem Beginn nicht überschreiten Die Regionen müssen sich innerhalb von 180 Tagen an die neuen Regeln und Verfahren anpassen. Die Kunst. 12 regelt jedoch die Beschleunigungszonen, diese Gebiete werden durch Kartierung durch die GSE identifiziert, um die Erreichung der Energieziele aus erneuerbaren Quellen zu gewährleisten.

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